Wir über uns
Seit mehr als 60 Jahren werden in der Fahrschule Mussmann Fahrschülerinnen und Fahrschüler ausgebildet.
Freundlich und engagiert begleiten wir Sie / Dich während Ihrer / Deiner Führerschein-Ausbildung von A - wie "Antragstellung" bis Z - wie "Zur bestandenen Prüfung gratulieren."
Unser Ziel ist es, Sie / Dich bestmöglich auszubilden, um perfekt auf die Prüfung vorbereitet zu sein und - mindestens genauso wichtig - um als eigenverantwortliche Fahrerin / eigenverantwortlicher Fahrer den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen zu sein.
Und das Ganze mit viel Spaß und Freude an der Ausbildung.
Anmeldung
Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und L benötigt:
Erste Hilfe
Bescheinigung über die Teilnahme am "Erste- Hilfe-Kurs"
Passfoto / Personalausweis
Biometrisches Passfoto - Kopie vom Personalausweis ( Vorder- und Rückseite )
Klasse B17
Für Klasse B17 zusätzlich: Kopien der Personalausweise der Begleiter
( Vorder- und Rückseite )
Kopien der Führerscheine der Begleiter
( Vorder- und Rückseite )
Mofa
Kopie des Personalausweises und Passfoto
Alle Unterlagen
Die o.g. Unterlagen müssen Sie / müsst Ihr nicht zum ersten Theorie - Unterricht mitbringen.
Aber: Je eher, je besser, denn die Bearbeitungszeit bei den Behörden liegt zwischen 3 und 4 Wochen.
Viel Spaß und viel Erfolg!
Fahrzeuge / Impressionen
- Übersicht
- Auto / AnhÄnger
- MotorrÄder/Roller
- Impressionen
Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier: Straßenverkehr
Zusätzlich bieten wir ASF - Seminare ( Aufbauseminar - Fahrerlaubnis auf Probe ) an.
Alle Krafträder und dreirädige Kraftfahrzeuge. Mindesalter:
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Mindesalter: 16 Jahre
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindesalter: 18 Jahre
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.
Ulrike Mussmann Fahrlehrerin der Klassen A, B und BE seit 1987 Ausbildungsfahrlehrerin seit 2003 ASF-Moderatorin seit 2006 Fahrlehrer der Klasse B und BE seit 1991 Fahrlehrer der Klassen A seit 1995 ASF-Moderator seit 1998 / Ausbildungsfahrlehrer seit 2001 Angestellt bei der Fahrschule Mussmann seit 2017 Theoretischer Unterricht Montags und Mittwochs von 19:.00 UHR - 20:30 UHR Fahrschule Mussmann - Inhaberin: Ulrike Mussmann Lange Straße 23 Telefon: 05225.1474 Mobil 0172.5210996 MailBox - Wir melden uns zurück oder schreibt eine E-Mail an: Führerscheinklassen
Team
Ulrike Mussmann
Inhaberin
Martin H. Görlich
Fahrlehrer
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32139 Spenge